Kosten

Kosten 2017-10-30T08:07:10+00:00

Kosten

Die Kosten setzen sich, wie im Kindergarten auch, aus zwei Bausteinen zusammen: Den Elternbeitrag und die Verpflegungspauschale

Der Elternbeitrag:
Die Tagespflegestelle wird vom Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises gefördert und richtet sich entsprechend nach deren tariflichen Bestimmungen.

Öffentlich geförderte Plätze:
Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Elternbeitragsstaffelung im Rheinisch Bergischen Kreis:
Adobe_PDF_file_icon_32x32Elternbeitragsstaffel im PDF Format abrufen

Genauere Informationen erhalten Sie über Ihr zuständiges Jugendamt.

Privat vereinbarte Plätze:
Eine weitere Möglichkeit ist das Betreuungsentgelt auf privater Basis direkt an uns zu zahlen.

So richtet sich die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit uns getroffen haben. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Tage in der Woche das Kind betreut wird. Wir bieten vorwiegend Plätze Montag bis Freitag bis 45st. an.

Die Verpflegungspauschale:
Die Verpflegungspauschale ist von allen Eltern zu entrichten, die sich nach den jeweiligen Betreuungstagen richtet. In der Verpflegungspauschale enthalten ist ein täglich frisch gekochtes Mittagsmenü, ein Obstkorb der den Kindern jederzeit zur Verfügung steht, ein Nachmittagssnack aus Obst, Gemüse oder mit den Kindern zubereitete Nachspeise, sowie weitere Auslagen. Der Betrag wird angepasst, wenn das Kind länger als eine Woche nicht in die Kindergruppe kommt z.B. Krank, Urlaub oder regelmäßig nicht am Mittagessen teilnimmt. Änderungen sind hier nicht ausgeschlossen.

Steuerlicher Tipp für Sie: Die Kosten für die Kinderbetreuung sind steuerlich berücksichtigungsfähig. Wie allgemein bei gesetzlichen Maßnahmen üblich, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
In der Regel gilt: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.